Teilnahmebedingungen für das Salzkammergut Salzkristall Golf Senioren Fest 2010

1. Abschluss des Teilnahmevertrages
Veranstalter des "Salzkammergut Salzkristall Golf Senioren Festes" ist die Tailor-F GmbH in München.
Teilnahmeberechtigt sind Seniorinnen die im Jahre 2010 das 50. Lebensjahr erreichen (Jahrgang 1960 und älter.)
und Senioren die im Jahre 2010 das 55. Lebensjahr erreichen (Jahrgang 1955 und älter).
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Teilnahmevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, sofern Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss werden wir Ihnen die Teilnahmebestätigung aushändigen.
2. Zahlung
Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtteilnahmepreises fällig. Die Anzahlung wird auf den Gesamtteilnahmepreis angerechnet. Die vollständige Zahlung des Gesamtteilnahmepreises ist Voraussetzung für die Teilnahme am Golf Senioren Fest. Werden Zahlungen nicht vertragsmäßig geleistet, ergibt sich für uns ein Leistungsverweigerungsrecht.
Rücktritts- bzw. Bearbeitungskosten sind umgehend zu begleichen.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus den Leistungsbeschreibungen in unseren Verkaufsunterlagen. Die in diesen enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden.
4. Leistungsänderungen und Preisveränderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Teilnahmevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Teilnahme nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen oder –Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5. Rücktritt durch den Kunden
Sie können jederzeit vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei uns. Treten Sie vom Teilnahmevertrag zurück oder erscheinen Sie nicht bei der Veranstaltung, so können wir einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen. Im Falle eines Rücktritts werden pauschale Rücktrittsgebühren erhoben.
Ein Nachweis nicht entstandener oder wesentlich geringerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.
Die Rücktrittsgebühren betragen:
bis 45. Tag vor Reiseantritt € 50 Bearbeitungsgebühr
ab 44. bis 30. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises
ab 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
ab 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises
ab 7. bis 1. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises
Nicht-Erscheinen (No Show) 95% des Reisepreises
6. Ersatzperson
Bis zum Veranstaltungsbeginn können Sie verlangen, dass statt Ihrer ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Teilnahmeerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und Sie uns gegenüber als Gesamtschuldner für den Teilnahmepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten. Im Falle eines Rücktritts können wir von Ihnen die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
8. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters Tailor-F in München